Eltern-Kind-Pass

Untersuchungsprogramm: Was ist neu?

Den Eltern-Kind-Pass (früher Mutter-Kind-Pass) gibt es seit 1974. Er unterstützt Schwangere, Babys und Kinder bis zum 6. Lebensjahr bei der Gesundheitsvorsorge. Die Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass-Programm helfen dabei, Krankheiten früh zu erkennen und die Entwicklung des Kindes zu beobachten.

Der Eltern-Kind-Pass wurde im Laufe der Zeit weiterentwickelt und an aktuelle medizinische Erkenntnisse angepasst. Heute umfasst der Eltern-Kind-Pass neben Untersuchungen auch Beratungen und Unterstützungsangebote für Schwangere, Eltern und Kinder. Alle Informationen zum Eltern-Kind-Pass finden Sie weiterhin auf dem Gesundheitsportal. 

Welche Neuerungen gibt es im Eltern-Kind-Pass?

Der neue Eltern-Kind-Pass bietet zusätzliche Untersuchungen, Beratungen und Unterstützungsangebote. Viele bereits bestehende Inhalte wie z. B. das Hörscreening oder der Hüftultraschall werden genauer dargestellt.

  • Neues Gesundheitsgespräch: Zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche findet ein Gespräch über Gesundheit, Belastungen und mögliche Sorgen im Alltag statt. Bei Bedarf wird an weitere Unterstützungsangebote vermittelt.
  • Frühere Hebammenberatung: Die erste Hebammenberatung kann bereits zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche in Anspruch genommen werden. 
  • Allgemein- und familienmedizinische Untersuchung: Die bisherige interne Untersuchung zwischen der 14. bis 17. Schwangerschaftswoche wird in erweiterter Form als allgemein- und familienmedizinische Untersuchung zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche angeboten.
  • Früher Zuckerbelastungstest bei bestehendem Risiko: Schwangere mit bestehendem Risiko können bereits in der ersten Laboruntersuchung einen zusätzlichen Zuckerbelastungstest (oraler Glukosetoleranztest; oGTT) machen.
  • Ultraschallbilder im Eltern-Kind-Pass: Die Ultraschallbilder können im Eltern-Kind-Pass digital gespeichert werden.
  • Zweite Hebammenberatung: Zwischen der 24. und 34. Schwangerschaftswoche gibt es eine zusätzliche Hebammenberatung.
  • Zusätzlicher Ultraschall: Zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche kann ein weiterer Ultraschall gemacht werden.
  • Psychische Gesundheit: Es gibt zusätzliche Gespräche und Untersuchungen zu psychischen Belastungen wie Depressionen oder Ängsten rund um Schwangerschaft und Wochenbett.
  • Elternberatung: Werdende Eltern können eine Beratung in Familienberatungsstellen nutzen. Diese ist ab der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes möglich.

Das neue Untersuchungsprogramm gilt ab 01.10.2026 in ganz Österreich und somit auch für einen bereits ausgestellten Papierpass. Für die Dokumentation der neuen und zusätzlichen Untersuchungen erhalten Sie, bis zur Umstellung auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass, von Ihrem betreuenden medizinischen Fachpersonal ein Zusatzheft. Nur Untersuchungen und Beratungen, die im jeweiligen Zeitraum noch nicht gemacht wurden, erfolgen nach dem neuen Untersuchungsprogramm und werden entsprechend dokumentiert.

Künftig bietet der elektronische Eltern-Kind-Pass zusätzlich die Möglichkeit, weitere wichtige Untersuchungen zu dokumentieren, die nicht Teil des Eltern-Kind-Pass sind. Dazu zählen z. B. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder pränataldiagnostische Untersuchungen (Untersuchungen vor der Geburt).

Manche Untersuchungen werden im elektronischen Eltern-Kind-Pass einzeln dargestellt, auch wenn sie oft bei einem Termin gemeinsam durchgeführt werden. Dazu gehören z. B. Anamnese (Erstgespräch), Schwangerenuntersuchung und Laboruntersuchung.

Letzte Aktualisierung: 15.09.2026