Schwangerenuntersuchung 4
Die vierte Untersuchung findet zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche (SSW 29+0 bis 33+6) statt. Die Ärztin oder der Arzt führt eine frauenärztliche (gynäkologische) Untersuchung durch. Zudem werden Gewicht, Blutdruck und Harn untersucht. Im Rahmen des Termins findet häufig die dritte Ultraschalluntersuchung statt. Es wird die Entwicklung des Babys und der Verlauf der Schwangerschaft kontrolliert.
Diese Untersuchung ist notwendig, um Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten!
Es wird eine frauenärztliche Untersuchung durchgeführt, um Ihren Gesundheitszustand und die Entwicklung der Schwangerschaft zu beurteilen. Im Rahmen des vierten Termins findet häufig die dritte Ultraschalluntersuchung statt. Dabei werden der Herzschlag und das Wachstum Ihres Babys untersucht. Außerdem wird geschaut, wo der Mutterkuchen (Plazenta) liegt, wie Ihr Baby im Bauch liegt und ob genug Fruchtwasser vorhanden ist.
Bei jeder Schwangerenuntersuchung wird der Blutdruck gemessen und der Harn untersucht. So kann eine Präeklampsie (umgangssprachlich Schwangerschaftsvergiftung) ausgeschlossen werden.
Warum ist die Untersuchung wichtig?
Die Untersuchung hilft, mögliche gesundheitliche Risiken früh zu erkennen und zu behandeln. So kann die Schwangerschaft möglichst gesund und sicher verlaufen. Außerdem kann die Ärztin oder der Arzt entscheiden, ob besondere Vorsichtsmaßnahmen oder weitere Untersuchungen notwendig sind.
Alle Ergebnisse der Untersuchung werden von der Ärztin oder dem Arzt im Eltern-Kind-Pass eingetragen. Der Eltern-Kind-Pass begleitet die Schwangerschaft. Er ist auch danach für die Betreuung des Kindes durch medizinisches Fachpersonal wichtig.
Wo kann die Untersuchung gemacht werden?
Die Untersuchung kann bei Frauenärztinnen und Frauenärzten (Gynäkologin und Gynäkologe) und in Ambulatorien der Krankenkasse, die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen anbieten, durchgeführt werden.
Alle Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass sind kostenlos, wenn sie von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden, die einen Vertrag mit der Sozialversicherung haben. Auch im Ausland durchgeführte Untersuchungen können in Österreich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Untersuchung und der Zeitpunkt der Untersuchung den Vorgaben des österreichischen Eltern-Kind-Pass entsprechen.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 15.09.2026