Labor 2
Die zweite Laboruntersuchung findet zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche (SSW 23+0 bis 27+6) statt. Es werden verschiedene Tests durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Schwangere und das Baby gesund sind. Bei der Laboruntersuchung werden erneut Blut und Harn untersucht.
Diese Untersuchung ist notwendig, um Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten!
Die zweite Laboruntersuchung wird häufig im Rahmen Ihrer dritten Schwangerenuntersuchung durchgeführt. Für das Blutbild wird Ihnen Blut abgenommen, das anschließend in einem Labor untersucht wird.
Wenn bei Ihrer ersten Blutuntersuchung kein Schutz (Immunität) gegen Toxoplasmose (eine Infektionskrankheit) festgestellt wurde, wird wieder eine Kontrolluntersuchung gemacht.
In der 24. bis 28. SSW findet für alle Schwangeren ein Zuckerbelastungstest (oraler Glukosetoleranztest, oGtt) statt. Dieser kann bei einem eigenen Termin stattfinden. Dabei bekommen Sie nach einer Blutabnahme (nüchtern) eine Zuckerlösung zu trinken. Davor und danach wird der Blutzucker gemessen. Der Test zeigt, wie gut Ihr Körper Zucker verarbeiten kann und ob ein Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) vorliegt.
Warum ist die Untersuchung wichtig?
Dabei werden bestimmte Werte untersucht, die in dieser Phase der Schwangerschaft wichtig sind. Die Ergebnisse helfen, mögliche Risiken früh zu erkennen und die Schwangerschaft sicher zu begleiten. In besonderen Fällen kann die Ärztin oder der Arzt eine erneute Testung auf andere Infektionskrankheiten empfehlen.
Wo kann die Untersuchung gemacht werden?
Die Untersuchung kann bei Hausärztinnen und Hausärzten (Allgemeinmedizinerin und Allgemeinmediziner), bei Frauenärztinnen und Frauenärzten (Gynäkologin und Gynäkologe) oder direkt in einem Labor durchgeführt werden. Es ist sinnvoll, sich vorab bei dem Labor zu informieren, ob eine Terminvereinbarung oder eine Überweisung notwendig sind.
Alle Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass sind kostenlos, wenn sie von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden, die einen Vertrag mit der Sozialversicherung haben. Auch im Ausland durchgeführte Untersuchungen können in Österreich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Untersuchung und der Zeitpunkt der Untersuchung den Vorgaben des österreichischen Eltern-Kind-Pass entsprechen.
Letzte Aktualisierung: 15.09.2026