Labor 1
Die erste Laboruntersuchung findet bis zur 16. Schwangerschaftswoche (SSW 15+6) statt. Es werden Blut und Harn getestet, um sicherzustellen, dass die Schwangere und das Baby gesund sind. Bei der Laboruntersuchung werden unter anderem die Blutgruppe und der Rhesusfaktor bestimmt und auf Infektionskrankheiten wie Röteln oder Hepatitis getestet. Die Ergebnisse helfen, Risiken früh zu erkennen und die Schwangerschaft sicher zu begleiten.
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Die erste Laboruntersuchung wird häufig im Rahmen Ihrer ersten Schwangerenuntersuchung durchgeführt. Für das Blutbild wird Ihnen Blut abgenommen, das anschließend in einem Labor untersucht wird. Es werden z. B. Blutgruppe und der Rhesusfaktor bestimmt und Sie werden auf verschiedene Infektionskrankheiten getestet:
Empfohlen ist auch die Testung auf folgende Infektionskrankheiten:
- Röteln (bei unklarem Impfstatus oder fehlendem Nachweis der Immunität)
- Toxoplasmose
Wenn bei Ihnen bestimmte Risikofaktoren vorliegen, kann ein Zuckerbelastungstest (oraler Glukosetoleranztest, oGTT) bereits früher empfohlen werden. Dieser wird sonst im Rahmen der zweiten Laboruntersuchung durchgeführt.
Warum ist die Untersuchung wichtig?
Die Werte des Blutbilds geben Auskunft über die Gesundheit der Schwangeren und des Babys und helfen, mögliche Risiken früh zu erkennen. So lassen sich Eisenmangel oder eine mögliche Anämie (umgangssprachlich Blutarmut) feststellen. Der Rhesusfaktor ist besonders wichtig: Wenn die Schwangere Rhesus-negativ ist und das Baby Rhesus-positiv, kann es zu einer Unverträglichkeit zwischen ihrem Blut und dem des Babys (Rhesus-Inkompatibilität) kommen. In diesem Fall ist eine besondere medizinische Behandlung notwendig. So können mögliche Risiken gut verringert werden.
Wo kann die Untersuchung gemacht werden?
Die Untersuchung kann bei Hausärztinnen und Hausärzten (Allgemeinmedizinerin und Allgemeinmediziner), bei Frauenärztinnen und Frauenärzten (Gynäkologin und Gynäkologe) oder direkt in einem Labor durchgeführt werden. Es ist sinnvoll, sich vorab bei dem Labor zu informieren, ob eine Terminvereinbarung oder eine Überweisung notwendig sind.
Alle Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass sind kostenlos, wenn sie von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden, die einen Vertrag mit der Sozialversicherung haben. Auch im Ausland durchgeführte Untersuchungen können in Österreich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Untersuchung und der Zeitpunkt der Untersuchung den Vorgaben des österreichischen Eltern-Kind-Pass entsprechen.
Letzte Aktualisierung: 15.09.2026