Gesundheitsgespräch
Das Gesundheitsgespräch findet zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche (SSW 13+0 bis 19+6) statt. Es bietet die Möglichkeit, über körperliche und seelische Verfassung, Lebensumstände und mögliche Herausforderungen in der Schwangerschaft zu sprechen. Das Gespräch kann im Rahmen der ersten Hebammenberatung oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt (Allgemeinmediziner:in) stattfinden. Es hilft, Belastungen früh zu erkennen und passende Unterstützung anzubieten.
Das Gesundheitsgespräch hat Ihr psychisches Wohlbefinden im Fokus. Sie werden zu Ihrer aktuellen Stimmungslage, Herausforderungen und Belastungen gefragt:
- psychische Erkrankungen in der Familie
- Erfahrungen mit Depressionen oder Ängsten
- finanzielle Sorgen
- soziale und emotionale Unterstützung
- Umgang mit Belastungen
- Sorgen im Beruf oder im Privatleben
Das Gespräch bietet einen geschützten Rahmen, um all diese Themen offen anzusprechen. Im gemeinsamen Austausch wird überlegt, ob und welche Unterstützung hilfreich ist wie z. B. die Frühen Hilfen.
Zum Schluss werden Themen wie Ernährung, Gewichtszunahme und Stillen angesprochen. Sie erhalten Informationen über die Auswirkungen von Rauchen, Alkohol und Drogen auf das Baby. Bei Bedarf wird auf Angebote wie Rauchentwöhnung oder Suchtberatung hingewiesen.
Warum ist dieses Gespräch wichtig?
Das Gesundheitsgespräch ist ein wichtiges Element der Schwangerenvorsorge. Es hilft, Belastungen früh zu erkennen und damit umzugehen. Es stärkt die Selbstfürsorge. So können Schwangerschaften gut versorgt und unterstützt erlebt werden. Natürlich ist alles was besprochen wird vertraulich.
Wo kann die Untersuchung gemacht werden?
Die Untersuchung kann bei Hebammen und Hausärztinnen und Hausärzten durchgeführt werden.
Alle Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass sind kostenlos, wenn sie von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden, die einen Vertrag mit der Sozialversicherung haben. Auch im Ausland durchgeführte Untersuchungen können in Österreich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Untersuchung und der Zeitpunkt der Untersuchung den Vorgaben des österreichischen Eltern-Kind-Pass entsprechen.
Weitere Informationen:
Ergänzende Beratungs- und Unterstützungsangebote:
Letzte Aktualisierung: 15.09.2026