Anamnese (Erstgespräch)
Die Anamnese findet bis zur 16. Schwangerschaftswoche (SSW 15+6) im Rahmen der ersten Schwangerenuntersuchung statt. Beim ersten Kontakt werden von der Ärztin oder dem Arzt allgemeine Informationen zur Gesundheit erfragt. So können mögliche Risiken früh erkannt und die Schwangerschaft optimal begleitet werden.
Als Anamnese bezeichnet man eine Befragung zur medizinischen Vorgeschichte. Dieser erste Termin dient dazu, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt genug Informationen für eine gute Betreuung hat. Dieses Gespräch ist eine wichtige Basis für das Vertrauensverhältnis.
Wie läuft das Gespräch ab?
Das Gespräch beginnt mit allgemeinen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Dann folgen Fragen zu früheren Schwangerschaften: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fragt Sie, wie viele Geburten Sie bereits hatten und wann. Sie werden gefragt, wie die Geburten verlaufen sind und ob es dabei Schwierigkeiten gab. Wenn es in Ihrer Familie bestimmte Krankheiten gibt, könnten auch Ihre Kinder betroffen sein. Deswegen fragt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nach Krankheiten wie z. B. Bluthochdruck, Diabetes oder Probleme mit der Schilddrüse bei Ihren Eltern, Geschwistern und andere nahe Verwandten.
Auch Ihre eigenen Erkrankungen werden besprochen: Kinderkrankheiten, Operationen, Erkrankungen der verschiedenen Organe wie Herz oder Nieren und vieles mehr. Es ist wichtig, dass Ihr Gesundheitspersonal von Beginn an über Ihre Erkrankungen, Medikamente, Impfungen und Allergien Bescheid weiß. So kann alles im weiteren Verlauf gut berücksichtigt werden.
Zum Schluss besprechen Sie Ihre aktuellen Lebensumstände und relevante Themen wie Ernährung, Konsum von Koffein, Nikotin oder Alkohol. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fragt Sie auch nach Ihrer aktuellen Situation. Dabei geht es darum, ob Sie im Alltag genug Unterstützung haben, z. B durch Familie, Partner:in oder Freundinnen und Freunde.
Warum ist die Anamnese wichtig?
Mit all diesen Informationen kann die Ärztin oder der Arzt besser einschätzen, ob es Risiken für die Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gibt. So kann die Ärztin oder der Arzt entscheiden, ob besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind.
Letzte Aktualisierung: 15.09.2026