Kindesuntersuchung 5
Die fünfte Kindesuntersuchung findet zwischen dem 10. und 14. Lebensmonat statt. In dieser Vorsorgeuntersuchung überprüft die Ärztin oder der Arzt die nächsten Entwicklungsschritte des Kindes und gibt wertvolle Tipps für den Alltag. Ein Schwerpunkt liegt auf der Gesundheit der Augen, damit mögliche Sehprobleme früh erkannt werden können.
Diese Untersuchung ist notwendig, um Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten!
Bei der fünften Untersuchung wird geschaut, wie sich Ihr Kind entwickelt. Dabei wird untersucht, ob das Ihr Kind krabbeln, sich hochziehen, erste Schritte machen und Dinge greifen und loslassen kann. Manche Kinder sprechen in diesem Alter bereits erste Worte. Neben Bewegung und Sprache werden die kognitive Entwicklung (Lernen, Denken, Verstehen) und das soziale Verhalten beobachtet.
Ein wichtiger Teil der Untersuchung ist die Zahngesundheit. In diesem Alter kommen oft die ersten Zähne. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gibt Tipps zur Zahnpflege und empfiehlt fluoridhaltige Kinderzahnpasta zum Schutz vor Karies.
Die Augen werden genau untersucht, um Probleme wie Schielen oder Sehschwächen zu erkennen. Gewicht, Größe und Kopfumfang werden gemessen. Krankheiten, Allergien oder andere Auffälligkeiten können ebenfalls besprochen werden.
Wenn notwendig, werden weitere Untersuchungen oder Überweisungen empfohlen, z. B. zur Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie:
- Logopädinnen und Logopäden helfen beim Sprechen. Sie üben Wörter und Laute. Sie helfen auch beim Verstehen.
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten helfen im Alltag und üben mit Menschen wichtige Tätigkeiten, z. B. Anziehen, Schreiben oder Dinge festhalten. Sie helfen auch bei Problemen mit Aufmerksamkeit.
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten helfen bei Bewegungen. Sie stärken Muskeln und helfen bei Schmerzen. Sie üben auch Bewegungen nach Verletzungen.
Warum ist die Untersuchung wichtig?
Die fünfte Untersuchung ist wichtig, weil dabei gesundheitliche Probleme oder Verzögerungen in der Entwicklung früh erkannt werden können.
Je früher Auffälligkeiten bemerkt werden, desto früher können passende Behandlungen oder Therapien beginnen, um das Kind in seiner Entwicklung zu unterstützen.
Wo kann die Untersuchung gemacht werden?
Die Untersuchung – einschließlich der Augenuntersuchung – kann von Kinderärztinnen und Kinderärzten (Pädiater:in), Hausärztinnen und Hausärzten (Allgemeinmediziner:in) oder in Fachambulatorien für Kinderheilkunde durchgeführt werden.
Die Augenuntersuchung kann auch von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Augenheilkunde oder in entsprechenden Fachambulatorien durchgeführt werden.
Wichtig: Nicht jede Arztpraxis bietet Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen an. Deshalb ist es sinnvoll, vorab nachzufragen.
Alle Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass sind kostenlos, wenn sie von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden, die einen Vertrag mit der Sozialversicherung haben. Auch im Ausland durchgeführte Untersuchungen können in Österreich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Untersuchung und der Zeitpunkt der Untersuchung den Vorgaben des österreichischen Eltern-Kind-Pass entsprechen.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 15.09.2026