Kindesuntersuchung 1
Der Eltern-Kind-Pass begleitet Eltern und Kinder von Anfang an. Schon in der 1. Lebenswoche findet die erste Vorsorgeuntersuchung statt. Sie stellt sicher, dass das Baby gesund ins Leben startet und mögliche Erkrankungen früh erkannt werden.
Diese Untersuchung ist notwendig, um Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten!
Ihr Baby wird von Kopf bis Fuß untersucht: Zuerst werden Gewicht, Größe und Kopfumfang gemessen. Dann prüft die Ärztin oder der Arzt Herz, Lunge, Bauch, Haut, Muskeln, Reflexe, Skelett und Sinnesorgane wie Augen, Ohren, Mund und Rachen. Nabel und Genitalbereich werden überprüft.
Besonders wichtig sind die ersten Untersuchungen nach der Geburt auf Gelbsucht, Infektionen oder Atemprobleme. Bei Auffälligkeiten können sofort weitere Untersuchungen oder Behandlungen erfolgen.
Auch die Ernährung Ihres Babys wird besprochen. Dabei geht es darum, ob Ihr Baby gestillt wird oder Säuglingsanfangsnahrung bekommt. Bei Fragen zur Ernährung erhalten Sie Unterstützung.
Neben diesem umfassenden Gesundheitscheck gibt es weitere wichtige Vorsorgeschritte, z. B. die Gabe von Vitamin K, die in der ersten Lebenswoche entweder im Krankenhaus oder durch eine Hebamme erfolgt.
Warum ist die Untersuchung wichtig?
Durch die genaue Untersuchung können Probleme rechtzeitig erkannt und behandelt werden – lange bevor sie sich bemerkbar machen. So hat Ihr Baby die besten Chancen für eine gesunde Entwicklung.
Wo kann die Untersuchung gemacht werden?
Die erste Untersuchung macht meist eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt (Pädiater:in) im Krankenhaus.
Bei Hausgeburten, Geburten im Geburtshaus oder ambulanten Geburten übernimmt die Hebamme die allererste Kontrolle. Die Basisuntersuchung macht dann eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt.
Das Neugeborenen-Screening wird österreichweit im Labor der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde Wien ausgewertet. Dafür wird dem Säugling zwischen 36 und 72 Stunden nach der Geburt durch einen sogenannten Fersenstich etwas Blut abgenommen. Das können Hebammen, Pflegepersonal oder Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus oder in Ambulatorien machen.
Alle Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass sind kostenlos, wenn sie von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden, die einen Vertrag mit der Sozialversicherung haben. Auch im Ausland durchgeführte Untersuchungen können in Österreich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Untersuchung und der Zeitpunkt der Untersuchung den Vorgaben des österreichischen Eltern-Kind-Pass entsprechen.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 15.09.2026