Hörscreening
Das Hörscreening ist bereits in der 1. bis 4. Lebenswoche vorgesehen. Gutes Hören ist wichtig für die Sprachentwicklung und für das Lernen eines Kindes. So können Hörprobleme sehr früh erkannt werden. Je früher eine Behandlung beginnt, desto besser sind die Chancen, dass sich das Kind sprachlich altersgemäß entwickelt.
Das Hörscreening bei Neugeborenen wird in Österreich nicht flächendeckend angeboten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hebamme, Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.
Logopädinnen und Logopäden (Therapeutinnen und Therapeuten für Sprech-, Hör- und Schluckstörungen) oder Hebammen testen im Krankenhaus bei Neugeborenen das Hörvermögen.
Dafür gibt es zwei Methoden:
- OAE-Test: Kleine Ohrstöpsel messen, ob das Innenohr auf Töne reagiert.
- AABR-Test: Über Ohrhörer werden Geräusche abgespielt, während Elektroden die Reaktion des Hörnervs messen.
Das Ergebnis erhalten Sie sofort. Bei Auffälligkeiten wird nach einigen Tagen ein zweiter Test gemacht. Oft ist noch Fruchtwasser oder Käseschmiere im Ohr. Das kann das Ergebnis beeinflussen. Ein auffälliges erstes Screening ist also noch kein Grund zur Beunruhigung.
Bleibt das Ergebnis auffällig, untersucht ein:e Spezialist:in für kindliches Hören Ihr Baby genauer. Wird eine Hörstörung festgestellt, gibt es früh Hilfe, z. B. Hörgeräte und spezielle Hörförderung, damit sich das Hörvermögen und die Sprache gut entwickeln können.
Der Hörtest ist schmerzfrei, ungefährlich und dauert nur wenige Minuten.
Warum ist die Untersuchung wichtig?
Bei Neugeborenen wird das Gehör standardmäßig getestet. So können Hörstörungen früh erkannt und behandelt werden. Ohne diesen Test werden Probleme oft erst zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr bemerkt. Dann wird es schwer, die Folgen auszugleichen. Wenn Babys nicht gut hören, können sich wichtige Bereiche im Gehirn nicht vollständig entwickeln. Dadurch bleibt das Hören eingeschränkt und auch das Sprechen lernen wird schwieriger.
Wohin kann ich mich wenden?
Oft wird das Hörscreening im Krankenhaus nach der Geburt durchgeführt. Bei Hausgeburten oder ambulanten Geburten kann die Untersuchung bei HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzten (Fachärztinnen und Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde), Kinderärztinnen und Kinderärzten (Pädiater:innen) oder in Fachambulatorien für Kinderheilkunde gemacht werden.
Wichtig: Nicht jede Arztpraxis bietet diese Untersuchungen an. Deshalb ist es sinnvoll, vorab nachzufragen.
Alle Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass sind kostenlos, wenn sie von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden, die einen Vertrag mit der Sozialversicherung haben. Auch im Ausland durchgeführte Untersuchungen können in Österreich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Untersuchung und der Zeitpunkt der Untersuchung den Vorgaben des österreichischen Eltern-Kind-Pass entsprechen.
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 15.09.2026