Eltern-Kind-Pass

Kinderbetreuungsgeld

Nach der Geburt eines Kindes gibt es in Österreich Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgelds in voller Höhe ist, dass die notwendigen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen innerhalb des vorgegebenen Untersuchungszeitraums durchgeführt werden. Das Kinderbetreuungsgeld erhält der Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut. Die Betreuung des Kindes kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Kinderbetreuungsgeld.

Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld können Sie auch bekommen, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht berufstätig oder nicht pflichtversichert waren, z. B als Studierende oder bei geringfügiger Beschäftigung. Wie viel Kinderbetreuungsgeld Sie bekommen, hängt davon ab, wie lange Sie es beziehen. Sie können zwischen einer Dauer von 365 und 851 Tagen ab der Geburt wählen. Wenn sich beide Elternteile beim Bezug des Kinderbetreuungsgeld abwechseln, sind bis zu 1.063 Tage möglich.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld richtet sich nach Ihrem Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes. Sie können diese Form nur wählen, wenn Sie in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt haben. Wie viel Kinderbetreuungsgeld Sie bekommen, hängt von Ihrem früheren Einkommen ab. Die Auszahlung ist für 365 Tage ab der Geburt möglich, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zu 426 Tage ab der Geburt des Kindes. 

Detaillierte Informationen zum Kinderbetreuungsgeld finden Sie auf der Homepage des Bundeskanzleramts und bei der kostenfreien Infoline Kinderbetreuungsgeld. 

Letzte Aktualisierung: 15.09.2026