Hebammenangebote in Österreich
Hebammen sind Expert:innen zu Themen und Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Stillen und Wochenbett . Sie können wertvolle Unterstützer:innen auf dem Weg in die Elternschaft sein. Das Betreuungsangebot von Hebammen ist breit gefächert.
Die Angebote von Hebammen reichen von Familienplanung über Angebote in der Schwangerschaft und die Betreuung bei der Geburt bis hin zur Zeit nach der Geburt. Dabei unterstützen sie beispielsweise
- beim Stillen bzw. bei der Ernährung des Kindes sowie
- bei herausfordernden psychischen Situationen und
- begleiten generell den Weg in die Elternschaft.
Brauche ich eine Hebamme?
Studien haben gezeigt, dass die kontinuierliche Betreuung durch eine Hebamme positive Auswirkungen auf den Verlauf der Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett haben kann. Zum Beispiel können dadurch Ängste gelindert, das Risiko einer Bauchgeburt (Kaiserschnitt) oder einer vaginal-operativen Geburt und das Risiko an einer Depression nach einer Geburt zu erkranken, gesenkt werden. Bei der Hebammenbetreuung gibt es Raum für persönliche Fragen.
Angebote und Leistungen der Hebamme während der Schwangerschaft
Im Rahmen des Eltern-Kind-Passes können zwei Hebammengespräche während der Schwangerschaft kostenlos in Anspruch genommen werden (die erste Hebammenberatung in der 14. bis 20. Schwangerschaftswoche (SSW) und die zweite Hebammenberatung in der 24. bis 34. SSW)
Je nachdem, wie und wo die Geburt geplant ist, können Schwangere zusätzliche Unterstützung durch eine Hebamme in Anspruch nehmen. Diese Hebammentermine können stattfinden:
- zu Hause,
- in der Ordination der Hebamme,
- oder per Video- oder Telefonberatung.
Folgende Leistungen sind bei Hebammen mit Kassenvertrag kostenlos:
- Bei geplanter Geburt im Krankenhaus ist ab der 32. Schwangerschaftswoche ein weiterer Termin mit einer Hebamme möglich.
- Bei geplanter Hausgeburt sind ab der 22. Schwangerschaftswoche (bei Bedarf auch früher) bis zu acht Hebammentermine möglich.
- Bei geplanter ambulanter Geburt sind ab der 22. Schwangerschaftswoche (bei Bedarf auch früher) bis zu zwei Hebammentermine möglich.
Es können auch Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen in Anspruch genommen werden, die in den meisten Fällen selbst zu bezahlen sind. Bei diesen Kursen geht es zum Beispiel um die verschiedenen Phasen der Geburt, mögliche Schmerzerleichterung, den Umgang mit Wehen oder auch Unterstützungsmöglichkeiten seitens des zweiten Elternteils oder von Begleitpersonen während der Geburt.
Über konkrete Tätigkeiten der Hebamme in der Schwangerschaft gibt es hier Informationen: Hebammen Eltern/Schwangerschaft
Weitere Informationen zu den Tarifen gibt es hier: Hebammen Kassentarife
Angebote und Leistungen der Hebamme während der Geburt
Eine Geburt kann als Hausgeburt, im Geburtshaus bzw. in der Hebammenpraxis oder im Krankenhaus geplant werden.
Die Geburt kann auch mit einer privaten Hebamme (Geburtsbegleitung durch eine Wahlhebamme / Beleghebamme) im Krankenhaus geplant werden. Dies ist keine Kassenleistung und daher privat zu bezahlen.
Über konkrete Tätigkeiten der Hebamme bei der Geburt gibt es hier Informationen: Geburt
Angebote und Leistungen einer Hebamme während des Wochenbetts
Nach der Geburt kann Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen sind bei Hebammen mit Kassenvertrag kostenlos.
Nach einer Geburt kommt die Hebamme (ggf. je nach Entlassung aus dem Krankenhaus) in den ersten 5 Tagen nach der Geburt täglich nachhause. Bis zur 8. bzw. nach Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburt bis zur 12. Lebenswoche können noch weitere sieben Hausbesuche stattfinden.
Über konkrete Tätigkeiten der Hebamme während des Wochenbetts gibt es hier Informationen: Wochenbett
Angebote und Leistungen einer Hebamme nach Schwangerschaftsverlust/Fehlgeburt/Totgeburt
Nach einem Schwangerschaftsverlust / Fehlgeburt ab der vollendeten 18. SSW oder einer Totgeburt kann auch Unterstützung durch eine Hebamme in Anspruch genommen werden. Die Leistungen von Hebammen mit Kassenvertrag sind kostenlos.
Nach dem Schwangerschaftsverlust / Fehlgeburt ab der 18. SSW kann die Hebamme (ggf. je nach Entlassung aus dem Krankenhaus) in den ersten 5 Tagen nach der Geburt täglich nachhause kommen. Bis zur 8. Woche nach Fehlgeburt / Totgeburt können noch weitere sieben Hausbesuche stattfinden.
Weitere Informationen dazu sind auch hier verfügbar: Fehlgeburt
Unterschied zwischen Kassenhebamme und Wahlhebamme
Sogenannte „Kassenhebammen“ verrechnen die Leistungen direkt mit der Krankenkasse. Werden Leistungen von Hebammen mit Kassenvertrag in Anspruch genommen, sind diese kostenlos. Wenn das Angebot von Kassenhebammen in Anspruch genommen werden soll, lohnt es sich, so früh wie möglich in der Schwangerschaft nach einer Hebamme zu suchen.
Wahlhebammen müssen von den Schwangeren selbst bezahlt werden. In diesem Fall erhält man 80 Prozent des geltenden Kassentarifs nach Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse von dieser rückerstattet.
Hebammen in Ihrer Nähe sind unter folgendem Link zu finden: Hebammensuche
Letzte Aktualisierung: 15.09.2026