Eltern-Kind-Pass

Röteln

Eine Rötelinfektion während der Schwangerschaft kann bei einem ungeborenen Kind schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Deshalb wird im Rahmen der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen überprüft, ob ein ausreichender Schutz gegen Röteln besteht.

Im Rahmen der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen wird besprochen, ob ein Schutz gegen Röteln besteht. Die Ärztin oder der Arzt fragt z. B. bei der Anamnese (Erstgespräch) in der frühen Schwangerschaft, ob ein Schutz gegen Röteln durch eine Impfung besteht. Der Impfpass hilft dabei, den bestehenden Impfschutz nachzuvollziehen. 

Wenn kein Schutz durch eine Impfung oder eine frühere Infektion besteht, wird im Rahmen der vorgesehenen Laboruntersuchungen eine Blutuntersuchung durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob ausreichend Antikörper gegen Röteln vorhanden sind.

Wenn genug Antikörper im Blut vorhanden sind, besteht ein Schutz gegen Röteln. Wenn kein ausreichender Schutz gegen Röteln besteht, wird die Schwangere darüber informiert und besonders betreut.

Was sind Röteln?

Röteln sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die über feinste Tröpfchen beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragen wird. Viele Menschen haben nach einer Ansteckung (Infektion) mit Röteln nur leichte Beschwerden oder merken gar nicht, dass sie angesteckt sind.

Typische Anzeichen sind:

- leichter Hautausschlag
- Fieber
- Schnupfen oder Husten
- geschwollene Lymphknoten am Hals

Risiken für das Baby

In der Schwangerschaft sind Röteln jedoch besonders gefährlich. Wenn sich eine Schwangere ansteckt, kann das Virus auf das Baby übertragen werden. Das kann zu schweren Schäden führen, z. B.:
- Herzfehler
- Hörstörung oder Taubheit
- Erkrankungen der Augen
- Störungen der Entwicklung

Röteln vorbeugen: Schutz rechtzeitig prüfen

Da es keine spezielle Behandlung gegen Röteln gibt, ist der Schutz durch eine Impfung besonders wichtig. Während der Schwangerschaft kann die Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) nicht nachgeholt werden, da es sich um eine Lebendimpfung handelt. Deshalb ist es wichtig, den Schutz gegen Röteln möglichst schon vor einer Schwangerschaft oder spätestens zu Beginn der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen zu überprüfen.

Letzte Aktualisierung: 15.09.2026