Eltern-Kind-Pass

Angeborene und erworbene Hörstörungen

Hörstörungen können bei Neugeborenen und Kindern bereits bei der Geburt bestehen oder sich später entwickeln. Damit sich Hören und Sprache gut entwickeln, ist es wichtig, Hörstörungen früh zu erkennen und zu behandeln. Deshalb ist im Eltern-Kind-Pass ein Hörscreening für Neugeborene vorgesehen. So kann bei Bedarf früh mit der passenden Behandlung begonnen werden.

Das Hörscreening wird von Logopädinnen und Logopäden, Hebammen, Pflegekräften oder Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus bei Neugeborenen durchgeführt.

Ist das Ergebnis auffällig, wird die Untersuchung wiederholt. Besteht weiterhin der Verdacht auf eine Hörstörung, untersucht ein:e Spezialist:in für kindliches Hören das Baby genauer.

Welche Ursachen kann eine Hörstörung haben?

Hörstörungen im Kindesalter können unterschiedliche Ursachen haben.
Dazu gehören:

  • Genetische Ursachen und bekannte Hörstörungen in der Familie (z. B. bei Eltern, Geschwistern)
  • Infektionen während der Schwangerschaft, z.B. Röteln, Toxoplasmose oder Zytomegalievirus (CMV)
  • Alkohol- oder Drogenkonsum während der Schwangerschaft
  • Sauerstoffmangel bei der Geburt
  • Infektionen im Kindesalter z. B. mit Mumps, Masern oder Meningitis
  • Kopfverletzungen
  • starke Lärmbelastung
  • eine Frühgeburt
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Wird eine Hörstörung festgestellt, gibt es früh verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. Diese richten sich nach der Art der Hörstörung. 

Je nach Ursache können Hörgeräte oder unterschiedliche Implantate eingesetzt werden. Auch eine spezielle Hörfrühförderung oder logopädische Behandlung kann dazu beitragen, die Entwicklung von Hören und Sprache zu unterstützen.

Die Behandlung mit Hörgeräten oder Implantaten und weiterführende Förderung oder Therapie (z. B. Logopädie) ist nicht Teil des Eltern-Kind-Pass-Programms. Die Behandlungen können jedoch im Eltern-Kind-Pass dokumentiert werden.

Letzte Aktualisierung: 15.09.2026