Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
1. Einstieg und Umstellung
Was bringt mir der elektronische Eltern-Kind-Pass?
Der Eltern-Kind-Pass ist Ihr persönlicher, digitaler Begleiter durch die Schwangerschaft und Kindheit. Er ermöglicht einen Überblick über alle aktuellen, vergangenen und bevorstehenden Untersuchungen und Beratungen. So kann der Fortschritt der Schwangerschaft und die Entwicklung des Kindes optimal und zu jeder Zeit begleitet werden. Mit der App oder der Webanwendung besteht für Schwangere bzw. Eltern jederzeit Zugriff auf alle eingetragenen Untersuchungs- und Beratungsergebnisse. Auch Ultraschallbilder können von beteiligten Gesundheitsdiensteanbieter in den Eltern-Kind-Pass hochgeladen werden. Die Bilder können über den elektronischen Eltern-Kind-Pass angesehen, ausgedruckt, herunterladen oder mit anderen geteilt werden.
Die Nutzung des elektronischen Eltern-Kind-Pass ist jedoch nicht erforderlich, um die damit verbundenen Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen in Anspruch zu nehmen. Der Nachweis für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe wird durch die elektronische Dokumentation automatisch übermittelt. Achtung: Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld muss weiterhin bei der Sozialversicherung gestellt werden.
Bekomme ich einen elektronischen Eltern-Kind-Pass, obwohl ich bereits das gelbe Papierheft erhalten habe?
Ein freiwilliger Umstieg vom gelben Papierheft auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass ist ab 1. März 2028 möglich. Voraussetzung für den Umstieg ist, dass die Untersuchungen bis Kindesuntersuchung 5 abgeschlossen sind. Es werden keine Daten vom gelben Papierheft in den elektronischen Eltern-Kind-Pass übertragen.
Kann ich den Eltern-Kind-Pass in Papierform weiterhin verwenden?
Ja, wenn Sie das gelbe Papierheft bekommen haben, wird dieses weiterverwendet. Ein freiwilliger Umstieg vom gelben Heft auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass ist ab 1. März 2028 möglich. Voraussetzung für den Umstieg ist, dass die Untersuchungen bis Kindesuntersuchung 5 abgeschlossen sind. Es werden keine Daten vom gelben Papierheft in den elektronischen Eltern-Kind-Pass übertragen.
Kann der Eltern-Kind-Pass auch ohne App genutzt werden?
Ja, die vorgesehenen Untersuchungen können Sie auch machen, wenn Sie die Eltern-Kind-Pass-App nicht nutzen wollen. Neben der App können Sie mit Ihrer ID Austria über einen Webbrowser unter elternkindpass.gv.at auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass zugreifen. Untersuchungs- und Beratungsergebnisse können auch über die Eltern-Kind-Pass-Servicestelle angefordert oder von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt ausgedruckt werden.
Muss ich weiterhin den Antrag für das Kinderbetreuungsgeld selbst stellen?
Ja, es muss weiterhin ein Antrag bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden. Die erforderlichen Untersuchungsnachweise für das Kinderbetreuungsgeld werden ab dem 01. Oktober 2027 durch den elektronischen Eltern-Kind-Pass automatisch übermittelt. Sollten Sie noch ein gelbes Heft (Papierpass) haben, müssen die Nachweise weiterhin dem zuständigen Krankenversicherungsträger geschickt werden. Das gilt auch, wenn die elektronische Übermittlung nicht funktioniert hat.
2. Nutzung und Voraussetzungen
Wie kann ich den elektronischen Eltern-Kind-Pass nutzen?
Für die Nutzung des elektronischen Eltern-Kind-Pass benötigen Sie eine ID Austria. Das ist notwendig, um die nötigen Sicherheitsvorkehrungen von Ihren Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
Was ist die ID Austria und wie bekomme ich sie?
Die ID Austria ist der offizielle österreichische digitale Ausweis. Sie ermöglicht eine sichere Anmeldung bei digitalen Angeboten wie dem Eltern-Kind-Pass.
Informationen zur Einrichtung und Aktivierung der ID Austria finden Sie unter: www.id-austria.gv.at
Kann ich den elektronischen Eltern-Kind-Pass auch ohne Smartphone nutzen?
Ja. Sie können die ID Austria auch mit einem Token oder einer Karte nutzen. In diesem Fall können Sie sich über den Webbrowser anmelden und dort in den elektronischen Eltern-Kind-Pass einsteigen. Hier finden Sie Informationen zu den Authentifizierungsfaktoren der ID Austria: www.id-austria.gv.at
Ist die Nutzung des elektronischen Eltern-Kind-Pass kostenlos?
Ja, die Nutzung des elektronischen Eltern-Kind-Pass ist kostenlos.
In welchen Sprachen kann ich den elektronischen Eltern-Kind-Pass verwenden?
Im elektronischen Eltern-Kind-Pass kann zwischen Deutsch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS), Englisch, Französisch und Türkisch gewählt werden.
Kann ich den elektronischen Eltern-Kind-Pass auch auf mehreren Geräten nutzen?
Ja, nach der Anmeldung mit Ihrer ID Austria können die Daten auf verschiedenen Geräten eingesehen werden.
Funktioniert der elektronischen Eltern-Kind-Pass auch ohne Internetverbindung?
Für die Anmeldung mit Ihrer ID Austria, für bestimmte Funktionen und für die Aktualisierung von Daten ist eine Internetverbindung notwendig.
Was passiert bei einem Gerätewechsel?
Die Daten bleiben gespeichert und stehen nach der Anmeldung mit Ihrer ID Austria auf dem neuen Gerät wieder zur Verfügung.
Was passiert, wenn ich mein Smartphone verliere?
Die Daten bleiben gespeichert und stehen nach der Anmeldung mit Ihrer ID Austria auf dem neuen Gerät wieder zur Verfügung. Ein Verlust Ihrer Daten ist somit nicht möglich.
3. Daten und Funktionen des elektronischen Eltern-Kind-Pass
Wer hat Zugriff auf meine Daten?
Die eingetragenen Untersuchungs- und Beratungsergebnisse werden verschlüsselt gespeichert und nur berechtigtes medizinisches Personal kann zugreifen. Sie können im Zugriffsprotokoll jederzeit sehen, wer auf die Daten zugegriffen hat.
Wo finde ich meine Untersuchungsergebnisse?
Alle verfügbaren Untersuchungs- und Beratungsergebnisse können in der App oder im Webbrowser unter elterkindpass.gv.at nach Anmeldung mit Ihrer ID Austria eingesehen werden.
Kann ich eigene Notizen oder Einträge im Eltern-Kind-Pass speichern?
Im elektronischen Eltern-Kind-Pass können keine eigenen Notizen gemacht werden. Jedoch kann ein Notfallkontakt und der geplante Geburtsort selbst eingetragen werden. Abgesehen davon werden ausschließlich die von berechtigtem medizinischem Fachpersonal eingetragenen Untersuchungs- und Beratungsergebnisse angezeigt.
Wofür brauche ich einen Notfallkontakt?
Der Notfallkontakt ist für behandelndes medizinisches Fachpersonal sichtbar. So kann in einem Notfall schnell ein:e Angehörige:r oder Vertrauensperson verständigt werden.
Kann ich Daten teilen, exportieren oder ausdrucken?
Ja, ein Export oder Ausdruck von Daten ist möglich. Welche Speicher-, Druck- oder Teilen-Funktionen zur Verfügung stehen, ist vom jeweiligen Betriebssystem (iOS oder Android oder Nutzung über den Webbrowser) abhängig. Über die drei Menüpunkte können verschiedene Inhalte wie Ultraschallbilder, die Entwicklung von Größe und Gewicht des Kindes und Untersuchungs- und Beratungsergebnisse ausgewählt und gedruckt, geteilt oder gespeichert werden. Es können auch alle Untersuchungs- und Beratungsergebnisse auf einmal ausgedruckt oder gespeichert werden.
Was ist die Erinnerungsfunktion im elektronischen Eltern-Kind-Pass?
Die Erinnerungsfunktion können Sie im elektronischen Eltern-Kind-Pass aktivieren. In der App wird mittels Push-Benachrichtigungen an bevorstehende Untersuchungs- bzw. Beratungszeiträume im Rahmen des Eltern-Kind-Pass erinnert. Auch über den Webbrowser unter elternkindpass.gv.at werden die anstehenden Erinnerungen auf der Startseite angezeigt. So können Sie Termine für Untersuchungen oder Beratungen bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder bei einer Hebamme rechtzeitig planen.
Wo kann ich die Erinnerungen aktivieren oder deaktivieren?
Die Erinnerungsfunktion können Sie jederzeit in den Einstellungen aktivieren oder deaktivieren. Wichtig ist dabei: Die Zustimmung über Mitteilungen der Eltern-Kind-Pass-App müssen in den Einstellungen Ihres Smartphones erlaubt sein.
Ist der elektronische Impfpass Teil des elektronischen Eltern-Kind-Pass?
Nein, der elektronische Eltern-Kind-Pass hat keine Verbindung zum Impfpass.
4. Verwaltung von „Schwangerschaft“ und „Kind“
Kann ich mehrere Kinder verwalten?
Ja, alle Kinder, für die ein elektronischer Eltern-Kind-Pass angelegt wurde, können über den elektronischen Eltern-Kind-Pass verwaltet werden. Zugriff haben nur obsorgeberechtigte Personen.
Warum kann ich mein Kind nicht zum Eltern-Kind-Pass hinzufügen?
Damit ein Kind im Eltern-Kind-Pass angezeigt werden kann, benötigen obsorgeberechtigte Personen und das Kind eine Sozialversicherungsnummer. Außerdem muss zwischen der obsorgeberechtigten Person und dem Kind „ein elektronisch nachvollziehbarer Bezug“ bestehen.
Das ist der Fall, wenn:
- das Kind bei einer obsorgeberechtigten Person mitversichert ist und
- das Kind und die obsorgeberechtigte Person am selben Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Kann ein solcher Bezug nicht hergestellt werden, ist die Anzeige des Kindes derzeit nicht möglich.
Was ist die vorübergehende Ansicht in der App?
Erst wenn die obsorgeberechtigte Person bzw. die obsorgeberechtigten Personen das Kind beim Standesamt gemeldet haben und die Meldung der Geburt abgeschlossen ist, wird der Eltern-Kind-Pass mit den Daten des Kindes angezeigt. Bis dahin wird die vorübergehende Ansicht angezeigt.
Die vorübergehende Ansicht hat keinen Einfluss auf die vorgesehenen Eltern-Kind-Pass Untersuchungen des Kindes. Diese können auch in der Zwischenzeit durchgeführt und dokumentiert werden.
Warum wird mein Kind noch nicht angezeigt?
Möglicherweise wurde das Kind noch nicht vollständig in den österreichischen Registern erfasst und noch keine Sozialversicherungsnummer zugewiesen. In diesem Fall kann die erforderliche Zuordnung zum elektronischen Eltern-Kind-Pass noch nicht hergestellt werden.
Die Zuordnung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage, kann jedoch bis zu einer Woche dauern. Auskunft über den Registrierungsstatus kann das zuständige Standesamt geben.
Die vorgesehenen Eltern-Kind-Pass Untersuchungen des Kindes können dennoch gemacht werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit mein Kind angezeigt wird?
Damit ein Kind im Eltern-Kind-Pass angezeigt werden kann, benötigen obsorgeberechtigte Personen und das Kind eine Sozialversicherungsnummer. Außerdem muss zwischen der obsorgeberechtigten Person und dem Kind „ein elektronisch nachvollziehbarer Bezug“ bestehen.
Das ist der Fall, wenn:
- das Kind bei einer obsorgeberechtigten Person mitversichert ist und
- das Kind und die obsorgeberechtigte Person am selben Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Kann ein solcher „elektronisch nachvollziehbarer Bezug“ nicht hergestellt werden, ist die Anzeige des Kindes derzeit nicht möglich.
Praxisbeispiel 1:
Nach einer Scheidung wird geteilte Obsorge vereinbart. Die Mutter ist an einer vom Kind abweichenden Adresse wohnhaft. Die Mutter hat trotz aufrechter Obsorge keinen Zugriff auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass ihres Kindes.
Praxisbeispiel 2:
Mutter und Kind sind beide beim Vater mitversichert, da die Mutter vorranging Care-Arbeit der Familie übernimmt und keiner Erwerbsarbeit nachgeht. Dadurch besteht kein Mitversicherungsverhältnis zwischen Kind und Mutter. Die Mutter hat trotz aufrechter Obsorge keinen Zugriff auf den Eltern-Kind-Pass ihres Kindes.
5. Datenschutz und Zugriffe
Sind meine Daten sicher?
Ja, die im Eltern-Kind-Pass eingetragenen Daten werden verschlüsselt gespeichert und sind sicher. Gesundheitsdaten sind besonders sensible Daten. Dafür gibt es strenge Vorgaben, die im elektronischen Eltern-Kind-Pass-Gesetz (eEKPG) geregelt sind. Nur gesetzlich berechtigtes medizinisches Fachpersonal kann Daten eintragen oder abrufen. Im Zugriffsprotokoll ist ersichtlich, wer wann auf die Daten zugegriffen hat. Um diesen Schutz sicherzustellen, ist der Login mit Ihrer ID Austria notwendig. Auch Gesundheitsdienstanbieter müssen sich ausweisen und unterliegen strengen Zugriffrechten.
Wer kann Daten sehen?
Berechtigtes medizinisches Fachpersonal hat Zugriff auf die Daten. Auch Obsorgeberechtigte haben Zugriff auf die Daten des Kindes. Hier gilt es zu unterscheiden: Schwangere haben Zugriff auf die Daten ihrer Schwangerschaft. Die Daten des Kindes können von jeder obsorgeberechtigte Person eingesehen werden.
Wichtig: Um den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten sicherzustellen, unterliegt auch das berechtigte medizinische Personal strengen Zugriffsrechten.
Wie lange werden Daten gespeichert?
Im elektronischen Eltern-Kind-Pass eingetragene Daten werden 30 Jahre gespeichert.
Kann ich medizinisches Fachpersonal im Eltern-Kind-Pass sperren?
Ja eine Sperre ist möglich. Zu beachten ist, sobald eine bestimmte medizinische Fachperson (z.B. eine Ärztin oder ein Arzt) oder eine Krankenanstalt gesperrt wird, haben diese keinen Zugriff mehr auf den Eltern-Kind-Pass. Sie können keine Daten oder Untersuchungsergebnisse von Ihnen oder Ihrem Kind mehr sehen oder eintragen. Nur Daten, die sie eingetragen haben, bleiben für sie sichtbar und können von ihnen korrigiert werden.
Achtung: Wird direkt nach einer Untersuchung gesperrt, kann es sein, dass diese Untersuchung nicht mehr eingetragen werden kann. Das kann Auswirkungen auf das Kinderbetreuungsgeld haben.
Wie kann ich medizinisches Fachpersonal sperren?
Sie können im Zugriffsprotokoll über die drei Menüpunkte die Option „Ausgewähltes medizinisches Personal sperren“ bei der jeweilige Ärztin bzw. Arzt, Hebamme, Krankenanstalt oder anderen Gesundheitsdiensteanbietern wählen und dadurch sperren.
6. Einmal-Zugriffs-Codes
Was sind Einmal-Zugriffs-Codes und wofür brauche ich sie?
Wenn keine e-card gesteckt werden kann, wird mittels Einmal-Zugriffs-Code medizinischem Fachpersonal der Zugriff auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass gewährt. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Einsicht in die Daten erhalten.
Freiberufliche Hebammen benötigen in der Regel einen Einmal-Zugriffs-Code, da sie meist keine e-card stecken können. Es empfiehlt sich daher, bei der Einrichtung des elektronischen Eltern-Kind-Pass die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt um einen Ausdruck der Einmal-Zugriffs-Codes zu bitten. Die Einmal-Zugriffs-Codes können aber auch jederzeit in Ihrem elektronischen Eltern-Kind-Pass abgerufen werden.
Wann sollte ich einen Einmal-Zugriffs-Code bereithalten?
Insbesondere bei Terminen mit freiberuflichen Hebammen sollten Sie einen Einmal-Zugriffs-Code bereithalten. Freiberufliche Hebammen können in der Regel keine e-card stecken und benötigen daher einen Code, um auf die erforderlichen Informationen zugreifen zu können.
Es ist daher notwendig, bereits beim ersten Kontakt mit einer Hebamme, beim Gesundheitsgespräch oder bei der Hebammenberatung, einen Einmal-Zugriffs-Code verfügbar zu haben.
Wie erhalte ich Einmal-Zugriffs-Codes?
Die Einmal-Zugriffs-Codes können jederzeit im elektronischen Eltern-Kind-Pass abgerufen werden. Es stehen Ihnen laufend gültige Codes zur Verfügung.
Wenn Sie keine ID Austria besitzen und daher keinen Zugang zum elektronischen Eltern-Kind-Pass haben, können die Codes auch nach Stecken der e-card von medizinischem Fachpersonal abgerufen und ausgedruckt werden. Alternativ unterstützt Sie die Eltern-Kind-Pass-Servicestelle dabei.
7. Hilfe
An wen kann ich mich bei technischen Problemen wenden?
Bei technischen Problemen können Sie sich an die Eltern-Kind-Pass Serviceline unter +43 50 124 4450 wenden.
Letzte Aktualisierung: 04.09.2026